Mittwoch, 9. März 2011

(Fast) unbegrenzter Angelspaß in Brandenburg


Angeln, ein Spaß für die ganze Familie ... - na ja, eher wohl für den männlichen Teil. Und wie gut, dass wir in Brandenburg leben! In Deutschland gilt eigentlich ein Fischereischein als Voraussetzung für die ordnungsgemäßes Angeln. Und dazu ist eine Sachkundeprüfung notwendig, in fast allen Bundesländern - bis auf Brandenburg. Seit 2006 ist in Brandenburg eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die es Friedfischanglern erlaubt, ohne abgelegte Fischerprüfung zu angeln. Unabhängig davon ist natürlich ein Obolus - die "Fischereiabgabe" auf amtsdeutsch - zu zahlen und eine Angelkarte für das entsprechende Gewässer.

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