Mittwoch, 9. März 2011

(Fast) unbegrenzter Angelspaß in Brandenburg


Angeln, ein Spaß für die ganze Familie ... - na ja, eher wohl für den männlichen Teil. Und wie gut, dass wir in Brandenburg leben! In Deutschland gilt eigentlich ein Fischereischein als Voraussetzung für die ordnungsgemäßes Angeln. Und dazu ist eine Sachkundeprüfung notwendig, in fast allen Bundesländern - bis auf Brandenburg. Seit 2006 ist in Brandenburg eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die es Friedfischanglern erlaubt, ohne abgelegte Fischerprüfung zu angeln. Unabhängig davon ist natürlich ein Obolus - die "Fischereiabgabe" auf amtsdeutsch - zu zahlen und eine Angelkarte für das entsprechende Gewässer.


Sowohl die Fischereiabgabe als auch die Angelkarte für das jeweilige Gewässer ist in Ihrem regionalen Angelshop erhältlich.


Ein Eintritt in einen Angelverein oder eine Bindung an eine Jahrensangelkarte ist nicht notwendig. In der Regel sind für die entsprechenden Gewässer auch Tages-, Wochenend-, oder auch Wochenangelkarten erhältlich.
Na dann, Petri Heil!

P.S.: Nicht ganz so einfach wie die Friedfischangler haben es die Raubfischangler. Sie müssen auch in Brandenburg eine Angelprüfung ablegen.

1 Kommentar:

  1. Netter Beitrag. Brandenburg ist ja bekanntlich das Land der Wälder und Seen. Wer sich Angelbedarf kaufen möchte und nicht weiß wo, der kann sich hier gerne mal umsehen. Angelshop

    Na dann viel Spaß und maximalen Erfolg :p

    AntwortenLöschen

LinkWithin

Related Posts with Thumbnails