Mittwoch, 17. Oktober 2012

Ein Besuch in Groß Leuthen

Wer einmal am Groß Leuthener See ist, dem wird unweigerlich das große Gebäude am Seeufer auffallen. Doch bei näherer Erkundung steht man vor verschlossenen Toren: das Schloss, als dass es sich bald entpuppt, befindet sich in Privatbesitz, Öffentlichkeit nicht zugelassen. Schade, so bleibt nur, das entgangene Wissen daheim aus Büchern und von Webseiten zusammenzusuchen: Groß Leuthen, 1368 erstmals erwähnt, entwickelte sich bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts zum Hauptort einer "Herrschaft", später einer "Standesherrschaft".
Deren räumliche Ausdehnung steht bereits  am Anfang des 16. Jahrhunderts fest, obwohl Groß Leuthen zu dieser Zeit nur als Gut, aber als mit allen adeligen Rechten - im besonderen der oberen und niederen Gerichtsbarkeit versehen - erwähnt wird.
Das Schloß ist wohl eine Gründung des Wilhelm Schenk von Landsberg, der 1517 das Rittergut samt den dazugehörigen Territorien zum Lehen erhielt. Generationen bauten an dem Schloß (die Besitzergeschichte ist außerordentlich kompliziert), doch zwei entscheidende Eingriffe prägen das heutige Aussehen des Anwesens: August Ferdinand Graf von Haeseler veranlasste eine erste grundlegende Restaurierung des Schlosses, und Johann Abraham von Wülfing, der 1906 in den Besitz von Groß Leuthen gelangte, ließ durch Bodo Ebhardt, den damaligen Burgarchitekten, Schloß und Park neu gestalten.
1914 wurde die Standesherrschaft in ein Fideikommiß umgewandelt, und Groß Leutehn verblieb im Besitz der Familie von Wülfing bis zu deren Vertreibung im Zuge der Bodenreform. Zu DDR-Zeiten war im Schloß ein "Spezialkinderheim", d.h. eine Verwahranstalt für "schwererziehbare Kinder" untergebracht. Nach der Wende wurde die Stiftung "Großes Waisenhaus" Eigentümer, konnte jedoch nicht die Mittel zur Restaurierung aufbringen.Bis 2006 war das Gebäude Ausstellungsraum, bis es 2007 ein privater Eigentümer erwarb.

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